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Bundesgericht verpflichtet Opferhilfe Haus Hagar zu finanzieren

28.06.2024 von Haus Hagar

Das Bundesgericht hat einen wichtigen Entscheid gefällt: Das Gericht hat einem Opfer von psychischer Gewalt recht gegeben und entschieden, dass die Opferhilfe des Kantons Luzern den Aufenthalt im Haus Hagar bezahlen muss.

Die Mutter zweier Kinder litt jahrelang unter der psychischen Gewalt ihres Ehemannes. Nach Jahren wagte sie den befreienden Schritt und suchte Zuflucht im Haus Hagar. Die angemessene Unterstützung von Seiten der Opferhilfe erhielt sie jedoch nicht. Während die Opferhilfe bei Opfern von körperlicher Gewalt gut und schnell reagiert, werden Opfer von psychischer Gewalt nicht mit der gleichen Sorgfalt behandelt. Diese Erfahrung bestätigt auch Pia Engler, Leiterin Haus Hagar: «Wir haben Opfer bei uns im Haus Hagar, die sagen: ‹Ich hätte mich schlagen lassen müssen, um die Hilfe zu bekommen, die ich brauchte›».

Umso wichtiger ist der aktuelle Bundesgerichtentscheid. Der Entscheid nimmt die Opferhilfe deutlich in die Verantwortung und ist für das Haus Hagar und das Frauenhaus eine wichtige Bestätigung. Es verdeutliche, was mit dem Opferhilfegesetz 1993 eingeführt wurde. Dieses bezeichnet als Opfer Personen, die «durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt wurden». Das gelte auch für den Kanton Luzern.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel der Luzerner Zeitung vom 28. Juni 2024:
«Gewichtiges Urteil»: Bundesgericht rügt Opferhilfe im Kanton Luzern

Bundesgerichtsentscheid