Die Beendigung jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist in den Menschenrechten verankert. Auch wenn in Sachen Gleichstellung in den letzten Jahrzehnten wesentliche Fortschritte erzielt wurden, bleibt weiterhin viel zu tun. Obwohl es auf dem Arbeitsmarkt mehr Frauen als je zuvor gibt, werden ihnen vielerorts dieselben Rechte, wie Männer sie haben, systematisch verweigert. Zu den Missständen gehören des Weiteren sexuelle Gewalt und Ausbeutung, Zwangsheirat und Frühverheiratung, die ungleiche Aufteilung von unbezahlter Pflege und Hausarbeit, der ungleiche Einfluss auf politische, soziale und ökonomische Entscheidungsprozesse sowie die Diskriminierung in öffentlichen Ämtern. Frauen (und Kinder) sind ausserdem überproportional stark von den Auswirkungen des Klimawandels, von Katastrophen sowie von Konflikten und von Migration betroffen. (Quelle: UNO-Entwicklungsprogramm UNDP)
All dies wird im fünften Ziel der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDG) reflektiert:
Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Neben der Beseitigung jeglicher Formen von Diskriminierung und Gewalt werden explizit auch gleicher Zugang zu Bildung, Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben und der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit gefordert. Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen, Zugang zu Grundeigentum und die Verfügungsgewalt über Grund und Boden gehören ebenso dazu.
Diese vielfältigen, jedoch keineswegs vollständigen Forderungen und Ziele, stehen stellvertretend für die umfangreichen und multidimensionalen Herausforderungen in dieser Thematik.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine Bedingung für eine menschenrechtsbasierte, sozial gerechte Entwicklung. Gleichzeitig ist sie auch ein Schlüssel, um dahin zu gelangen. Es gibt ausreichend unterstützende Belege, dass der Einbezug von Frauen auf allen Ebenen in Entwicklungsprojekten besonders wertvoll ist. So zeigen Untersuchungen, dass Projekte mit der Beteiligung von Frauen effizienter sind. Ausserdem sind Frauen eher dazu bereit, Ersparnisse für Bildung, Nahrung und Gesundheit auszugeben.
Damit sich Frauen einbringen und engagieren können, müssen sie allerdings erst in der Lage dazu sein. Deswegen ist eine gezielte Beseitigung von geschlechterbedingten Benachteiligungen und die spezifische Stärkung von Frauen in ihren Rechten nötig (Empowerment). Darüber hinaus sollten alle Institutionen sowie die Akteurinnen und Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit die Gleichstellungsperspektive in sämtliche entwicklungspolitische Strategien und in ihre Arbeitsweisen integrieren.
Die Befähigung von Frauen, die Stärkung ihres Selbstvertrauens und die Aufklärung über ihre Rechte als Bürgerinnen Indiens sind der Mission St. Anna ein grosses Anliegen. Zu diesem Zweck wurden über tausend Frauen-Empowerment-Gruppen gebildet. Bei den regelmässigen Treffen dieser Gruppen werden die Anliegen und Bedürfnisse der Frauen ins Zentrum gestellt und zu deren Erfüllung Massnahmen beschlossen und Projekte initiiert. St. Anna-Schwestern und weitere Fachpersonen begleiten und unterstützen diese Prozesse.
Aus diesen Aktivitäten resultierten etwa Dorfentwicklungsprojekte, bei denen plastikfreie Dörfer realisiert wurden. Oder es entstanden von Frauen geführte Kleinunternehmen, die sich beispielsweise auf die Produktion von Papadam spezialisierten. Zum Sozialapostolat gehören ferner Kinderheime, Frauenhäuser sowie Programme für HIV-Positive und Therapiestationen für Alkohol- und Drogenkranke.
In 1260 Frauen-Empowerment-Gruppen werden über 25’000 Frauen unterstützt.